§ 1 Allgemeines / Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, im Folgenden auch „Anbieter“ genannt, und den Nutzern der Internetseite LexView https://lexview.de (nachfolgend auch „Internetseite“ genannt). Als Nutzer gilt jeder, der sich auf der Internetseite registriert. Der Anbieter richtet sich mit der Anwendung LexView ausschließlich an gewerbliche Nutzer sowie Unternehmen und ausdrücklich nicht an Verbraucher.
- Der Geltung anderer Allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Nutzern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang beim Bundesanzeiger Verlag ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Funktionen von LexView
- Es handelt sich bei LexView um eine webbasierte Anwendung.
- LexView ermöglicht es den Nutzern, alle ein Gesetz betreffende Informationen in einer Anwendung zu recherchieren. Dies betrifft u.a. konsolidierte und verabschiedete Gesetze, Referenten- und Gesetzesentwürfe sowie parlamentarische Drucksachen und weitere Stellungnahmen von unterschiedlichen Akteuren zu dem betreffenden Gesetz.
- Neben der Recherche-Funktion bietet LexView u.a. folgende weitere Funktionen
- Prozessbeobachtung
LexView stellt in einem übersichtlichen Statusbalken dar, in welchem Prozessschritt sich das jeweilige Gesetz (nachfolgend auch als „Vorgang“ bezeichnet) befindet. Innerhalb der Prozessschritte kann der Nutzer die entsprechenden Versionen der Gesetzesentwürfe einsehen. - Monitoring
Der Nutzer hat die Möglichkeit, Informationen über aktuelle Änderungen eines bestimmten Gesetzes via E-Mail (Push-Benachrichtigung / Alert) informiert zu werden. Diese Benachrichtigung erfolgt erst dann, wenn der Nutzer dieses Feature durch Betätigung des Buttons „Abonnieren“ aktiviert. Sofern der Nutzer keine Informationen mehr zu einem bestimmten Vorgang erhalten möchte, kann der Nutzer wieder auf den Button „Abonnieren“ klicken, um die Push-Benachrichtigung zu beenden. Weiterhin hat der Nutzer die Möglichkeit, den Intervall von Benachrichtigungen in den Account-Einstellungen einzustellen. Weiterhin bietet LexView eine wöchentliche Übersicht von in Kraft getretenen Gesetzen. Die Benachrichtigung via E-Mail kann der Nutzer in den Account-Einstellungen anpassen. - Smart Links
Neben weiteren Dokumenten wie bspw. Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden zu einem Gesetzgebungsprozess, bietet LexView u.a. Verlinkungen zu ähnlichen Gesetzen oder bestimmten Stichwörtern. Dies ermöglicht den Nutzer nach weiteren Gesetzen mit entsprechend ähnlichen Stichwörtern zu recherchieren. - Vergleich
Veränderungen von unterschiedlichen Entwürfen oder Versionen eines Gesetzes können miteinander verglichen werden. Der Nutzer kann unterschiedliche Versionen auswählen und diese automatisch miteinander auf Veränderungen hin vergleichen lassen. Der Nutzer kann dabei die Vergleichsansicht individuell einstellen. - Analyse
In der Vergleichsansicht bietet LexView eine Funktion an, bei der nach entsprechenden Stichwörtern Social Media- und Webseiten-Inhalte angezeigt werden. Der Nutzer kann hierfür ein Suchwort oder Suchcluster markieren. Mittels Klick auf die Lupe, wird nach den jeweiligen Inhalten gesucht und angezeigt. Die angezeigten Treffer sind zudem mit einem Link versehen, so dass der gesamte Inhalt der Meldung (Suchtreffers) in einem neuen Browser-Tab angezeigt wird.
- Prozessbeobachtung
§ 3 Technische Verfügbarkeit
- LexView steht dem Nutzer grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Es ist jedoch nicht möglich, Computerprogramme sowie Datenverarbeitungs- oder Datenübertragungsanlagen gänzlich fehlerfrei bereitzustellen und sämtliche Fehlerquellen der Technik und des Mediums Internet auszuschließen. Die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von LexView oder der übrigen verwendeten Technik kann daher nicht zugesagt werden.
- Der Anbieter kann den Zugang zu LexView beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Anwendung oder gespeicherter Daten dies erfordern.
- Der Anbieter wird den Nutzer auf der Internetseite rechtzeitig vorher über erforderliche Wartungsarbeiten und deren Dauer unterrichten, außer die vorherige Ankündigung ist im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar.
§ 4 Anpassungen von LexView
- Der Anbieter ist berechtigt, LexView zu überarbeiten und in neuen Versionen oder Varianten bereitzustellen, um das Leistungsangebot inhaltlich oder technologisch weiterzuentwickeln. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für die Bereitstellung der Anwendung in neuen Versionen oder Varianten entsprechend.
- Der Anbieter entscheidet über Weiterentwicklungen der LexView nach eigenem Ermessen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Einbindung zusätzlicher Funktionalitäten.
§ 5 (Test-) Registrierung und Vertragsschluss
- Die Nutzung von LexView ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs kommt zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Internetseite (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass der E-Mail Empfang technisch möglich ist.
- Die vom Anbieter bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich die angegebenen Daten nachträglich, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend in den Account-Einstellungen von LexView zu korrigieren. Die Angabe falscher oder fiktiver Daten ist nicht zulässig. Wenn der Anbieter feststellt, dass ein Nutzer falsche oder fiktive Daten angegeben hat oder geänderte Daten nicht umgehend aktualisiert hat, kann der Anbieter den Nutzerzugang vorübergehend sperren und soweit der Nutzer die Beanstandung trotz Aufforderung per E-Mail nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, insgesamt löschen.
- Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, LexView vorab 14 Tage kostenlos zu testen. Bis zum Ablauf der Testphase kann der Nutzer in den Account-Einstellungen ein kostenpflichtiges Abonnement zur weiteren Nutzung von LexView über den hinausgehenden Testzeitraum abschließen. Sollte der Nutzer nach Ende des Testzeitraums kein Abonnement abschließen wollen, ist keine Kündigung erforderlich.
- Nach erfolgreicher Registrierung eines Abonnements auf der Internetseite bzw. während oder nach eines kostenlosen Testzeitraums wird der Nutzer als Team-Admin angelegt und hat damit die Möglichkeit, weitere (Unter-)Nutzer für sein Unternehmen, maximal jedoch bis zu 9 (Unter-)Nutzer, anzulegen. Die (Unter-)Nutzer erhalten daraufhin eine Bestätigung via E-Mail mit den Zugangsdaten. Der Administrator haftet für die Handlungen der von ihm angelegten (Unter-) Nutzer.
- Jeder Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang missbraucht wurde. Jeder Nutzer haftet für die Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, und stellt den Anbieter von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
§ 6 Pflichten des Nutzers zum Schutz von LexView
- Der Nutzer hat eine ordnungsgemäße Bedienung sicherzustellen, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf Zugangsdaten haben.
- Der Nutzer dürfen darf keine Mechanismen, Software oder sonstigen schadhaften Programmcodes in Verbindung mit der Nutzung der Internetseite verwenden, die das Funktionieren der Internetseite stören könnten.
- Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.
- Nutzer dürfen keine vom Anbieter generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Internetseite eingreifen.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung von LexView jederzeit auf die vereinbarten Nutzungsbedingungen hin zu überprüfen und dem betreffenden Nutzer im Falle konkreter Anhalts- punkte die Zugangsberechtigung bis zur abschließenden Klärung der widerrechtlichen Nutzung zu entziehen. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Nutzung der Anwendung LexView ist kostenpflichtig. Die Preise werden dem Nutzer auf der Internetseite sowie bei Registrierung in den Account-Einstellungen angezeigt und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Die Rechnungsstellung erfolgt per elektronischer Rechnung an den Team-Admin. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Bezahlung erfolgt aktuell per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung.
- Der Nutzer (Team-Admin) hat jederzeit die Möglichkeit, eine erweitertes, verbessertes Paket und/oder weitere (Unter-) Nutzer zu abonnieren. Die Vertragslaufzeit bemisst sich in diesem Falle an der Laufzeit des ursprünglich gebuchten Pakets. Dem Team-Admin wird daraufhin eine aktualisierte elektronischer Rechnung übermittelt. Eine Reduzierung der (Unter-) Nutzer oder eine Herabstufung des gebuchten Paketes ist einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit und nur auf schriftliche Anfrage (https://lexview.de/impressum) möglich.
- Der Nutzer trägt Sorge für die Richtigkeit und Deckung der zum Zwecke der Zahlungsabwicklung angegebenen Konten. Die Kosten, die durch fehlgeschlagene Zahlungen entstehen, trägt der Nutzer, es sei denn ihn trifft kein Verschulden. Der Anbieter stellt dem Nutzer jeweils eine Rechnung über die gezahlten Kosten im Nutzerzugang elektronisch zum Abruf zur Verfügung.
- Der Anbieter ist Anbieter berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich die Gesamtkosten, die für Preisbildung maßgeblich waren, auch unter Berücksichtigung von gegebenenfalls eingetretenen Kostenersparnissen, erhöht haben. Zu den zu berücksichtigenden Kosten zählen insbesondere die erforderlichen Kosten für die Unterhaltung, Wartung und Weiterentwicklung der für die Leistungserbringung verwendeten technischen und personellen Infrastruktur von LexView sowie die erforderlichen Kosten für die Lizenzierung von Werken Dritter. Soweit der Anbieter den Leistungsumfang von LexView mehr als nur unwesentlich erweitert, ist er ebenfalls berechtigt, die Preise angemessen im Verhältnis zu den vorgenommenen Änderungen zu erhöhen. Die Preiserhöhungen werden zwei Monate nach Zugang der Mitteilung beim Nutzer wirksam, es sei denn, es ist eine längere Frist in der Mitteilung benannt. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Macht der Nutzer von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu dem geänderten Preis fortgeführt. Hierauf wird der Nutzer in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Die Kündigung des Nutzers muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Anbieter eingehen.
§ 8 Dauer des Nutzungsvertrages
- Der Nutzungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Nutzungsvertrag kann danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen des Nutzers können schriftlich, per Fax an die Faxnummer 0221- 97668-115 oder per E-Mail an die Adresse service@bundesanzeiger.de erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung des Vertrags, verlängert sich dieser automatisch um jeweils 12 Monate.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird mit Ausnahme für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind, ausgeschlossen. Unberührt vom Haftungsausschluss nach Satz 1 bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf (Kardinal- pflichten), wobei die Haftung auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung des Textformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Alle in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- ErfüIIungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Köln.